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Änderung des CAO Sonntagszulage für Lebensmittel

Kürzlich wurde eine Änderung bezüglich der Sonntagszulage für den GAV Lebensmittel angekündigt. Die Zulage wird auf 50 % erhöht, außer für Beschäftigte, die bereits 2021 sonntags gearbeitet haben. Diese Gruppe erhält im Jahr 2021 einen Bonus von 100 % bis zur maximalen Anzahl der an Sonntagen geleisteten Arbeitsstunden. Dies gilt bis einschließlich 2024,

Wie wird die neue Verordnung in die Einnahmen- und Ausgabenrechnung aufgenommen?

Die letzte Woche des Jahres 2021 läuft bis zum 02.01.2022. Wir haben uns dafür entschieden, die neue Verordnung am 03-01-2022, Woche 1, in Kraft treten zu lassen.

Der Sonntagszuschlag von 50 % gilt automatisch für alle Arbeitnehmer, die nach dem 31.12.2021 ihren Dienst antreten. R&R betrachtet das historische Datum der Beschäftigung.

Für Arbeitnehmer, die vor dem 31.12.2021 in den Dienst eingetreten sind, wird einmalig die Anzahl der an einem Sonntag geleisteten Arbeitsstunden im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 (oder ab dem Datum des Diensteintritts) berechnet. Diese berechneten Referenzstunden werden in der Woche 1-2022 auf der Mitarbeiterkarte ausgewiesen. Diese Zeiten können angepasst werden.

Die Referenzstunden werden verwendet, um die Sonntagsarbeit im Jahr 2022 mit einem 100%igen Sonntagszuschlag zu versehen. Wenn ein Arbeitnehmer am Sonntag mehr Stunden arbeitet als in der Referenz von 2021 angegeben, erhält er für die nächste am Sonntag geleistete Stunde einen Sonntagszuschlag von 50 %. Der gleiche Mechanismus wird in den Jahren 2023 und 2024 angewandt, wobei immer die Referenzstunden des Jahres 2021 berücksichtigt werden.

Wenn Sie sich als Arbeitgeber dafür entscheiden, eine individuelle Zulage zu gewähren, können Sie in R&R auf Mitarbeiterebene angeben, dass die Sonntagszulage abgekauft wurde. Diese Option wird nur für Arbeitnehmer angezeigt, die ihren Dienst vor dem 1.1.2022 angetreten haben. Diese Arbeitnehmer erhalten dann immer einen Zuschlag von 50 %, wenn sie am Sonntag arbeiten. Ab Sonntag, dem 5.1.2025, erhalten alle Beschäftigten bei Sonntagsarbeit einen Zuschlag von 50 %.

Haben Sie Fragen zur Bearbeitung der Sonntagsbeilage in R&R? Dann kontaktieren Sie uns bitte über unser Unterstützungsabteilung. Wir werden Ihre Fragen gerne beantworten.

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